Statuten

Bürgerlich-Demokratische Partei

Westamt (BDP Westamt)

  1. Allgemeines

Name

Sitz

1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei Westamt (BDP Westamt) besteht in den Gemeinden Uetendorf, Uttigen, Seftigen, Thierachern, Gurzelen, Kienersrüti, Burgistein, Wattenwil, Forst-Längenbühl, Uebeschi, Blumenstein und Pohlern eine politische Partei in der Form eines Vereins gemäss Art. 60ff ZGB mit Sitz in Uetendorf.

2) Die BDP Westamt kann bei der Verfolgung ihrer Ziele mit ähnlich gesinnten politischen Parteien im Kanton Bern und in der Schweiz zusammenarbeiten oder sich zusammenschliessen.

3) Die BDP Westamt ist eine Sektion der BDP Schweiz, Kanton Bern.

Zweck

1) Die BDP Westamt vereinigt Personen aus allen Bevölkerungsschichten und bezweckt die Teilnahme am politischen Geschehen.

2) Sie bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Staatsordnung auf der Grundlage von gegenseitiger Toleranz und Achtung gegenüber Mensch und Natur.

3) Sie ist den bürgerlichen Werten wie Eigenverantwortung, Chancengleichheit und Leistungsprinzip verpflichtet.

Tätigkeit

1) Die hauptsächlichen Tätigkeiten der BDP Westamt sind:

-       Beteiligung an den Gemeindewahlen

-       Stellungnahmen zu aktuellen politischen Fragen

-       Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Geschehen in Uetendorf, Uttigen, Seftigen, Thierachern, Gurzelen, Kienersrüti, Burgistein, Wattenwil, Forst-Längenbühl, Uebeschi, Blumenstein und Pohlern in allen Bereichen.

Mitgliedschaft

1) Mitglied kann jede Person werden, die die Statuten und die politischen Grundsätze der BDP Westamt anerkennt. Natürliche Personen müssen das 16. Altersjahr zurückgelegt haben.

2) Wer der BDP Westamt beitritt wird gleichzeitig Mitglied bei der BDP Kanton Bern

3)  Mitglieder einer anderen Sektion der BDP Kanton Bern können als Gast-mitglied in die BDP Westamt aufgenommen werden. Die Gastmitglied-schaft ist in einem separaten Reglement umschrieben.

Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung erworben. Ein ablehnender Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung schriftlich an die Parteiversammlung weitergezogen werden.

2) Die Mitgliedschaft erlöscht durch

-       Schriftliche Austritterklärung (jederzeit möglich)

-       Ausschluss

-       Auflösung der Partei

-       Tod

3) Alle Mitglieder können bei grober Verletzung der Statuten oder von Parteigrundsätzen aus der Partei ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach Anhörung der Betroffenen, wenn 2/3 der Vorstandmitglieder zustimmen. Der Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung schriftlich an die Parteiversammlung weitergezogen werden. Die Parteiversammlung entscheidet nach Anhören der betroffenen Person endgültig. Der Ausschluss wird wirksam, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dem Ausschluss zustimmen.

Gönner sind nicht Mitglieder und haben kein Stimm- und Wahlrecht.

  1. Organe und ihre Aufgaben

Organe

1) Die Organe der BDP Westamt sind:

-       Parteiversammlung

-       Parteivorstand

-       Revisionsstelle

2) Die Parteiversammlung oder der Parteivorstand können zusätzliche Arbeitsgruppen einsetzen.

Hauptversammlung

1) Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der BDP Westamt.

2) Mindestens einmal jährlich findet eine Hauptversammlung statt. Weitere werden nach Bedarf durchgeführt. Zudem kann die Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder 1/5 der Parteimitglieder die Durchführung verlangen.

3) Alle Mitglieder werden mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich eingeladen.

Aufgaben der Hauptversammlung

1) Die Hauptversammlung hat die folgenden nicht entziehbaren Aufgaben:

-       Wahl des Präsidiums und der Mitglieder des Vorstandes

-       Wahl der Revisionsstelle

-       Annahme und Änderung der Statuten

-       Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes

-       Beschluss über das Jahresprogramm und den jährlichen Voranschlag

-       Festlegen der Mitgliederbeiträge

-       Entscheid über Mandatsbeiträge und Festlegen der Höhe

-       Verabschiedung von Wahlvorschlägen

-       Behandlung von Entscheiden des Vorstandes zu Erwerb und Ausschluss der Mitgliedschaft.

 

2) Der Hauptversammlung können weiter Aufgaben übertragen werden, sofern nicht diese Statuten oder das Gesetz eine andere Lösung treffen.

Wahlen und Abstimmungen an der Hauptversammlung oder Parteiversammlung

1) Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht 1/4 der anwesenden Mitglieder geheime Wahl oder Abstimmung verlangen.

2) Die Beschlüsse erfolgen mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wenn nicht diese Statuten oder das Gesetz etwas anderes bestimmen.

3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidiums. Ist der Beschluss geheim gefasst worden wird nochmals geheim beschlossen. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Parteivorstand

1) Der Parteivorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

2) Die Gemeinderatsmitglieder und die Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Bern mit Wohnsitz in Uetendorf, Uttigen, Seftigen, Thierachern, Gurzelen, Kienersrüti, Burgistein, Wattenwil, Forst-Längenbühl, Uebeschi, Blumenstein und Pohlern werden zu den Sitzungen des Parteivorstandes eingeladen, wenn sie Mitglieder der BDP Westamt sind.

3) Mit Ausnahme des Präsidiums, das durch die Parteiversammlung bezeichnet wird, konstituiert sich der Vorstand selbst.

Amtszeit des Parteivorstandes

1) Die Amtsdauer des Parteivorstandes beträgt vier Jahre.

2) Wird während der Amtsdauer ein neues Vorstandsmitglied gewählt, erfolgt die Wahl für den Rest der Amtsdauer.

Aufgaben des Parteivorstandes

1) Der Parteivorstand hat insbesondere die folgenden Aufgaben und Kompetenzen:

-       Erledigung der laufenden Geschäfte

-       Sicherstellen der Öffentlichkeitsarbeit

-       Vorbereitung der Parteiversammlungen

-       Vertretung der Partei gegen aussen

-       Werbung von Mitgliedern

2) Der Parteivorstand erledigt sämtliche Aufgaben und hat sämtliche Kompetenzen, sofern nicht diese Statuten oder das Gesetz eine andere Regelung treffen.

3) Der Parteivorstand führt seine Sitzungen nach Bedarf durch oder wenn dies ein Vorstandsmitglied verlangt. Die Einladung erfolgt schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Traktanden.

Wahlen und Abstimmungen im Parteivorstand

1) Wahlen und Abstimmungen im Parteivorstand erfolgen unter Vorbehalt von Absatz 2 gemäss den Regeln der Parteiversammlung (Art. 9).

2) Abstimmungen und Wahlen erfolgen geheim, wenn dies ein anwesendes Vorstandsmitglied verlangt.

3) Zirkulationsbeschlüsse sind für Abstimmungen zulässig

 

 

Revisionsstelle

 

1) Die Revisionsstelle besteht aus zwei Personen, die nicht Parteimitglieder sein müssen.

2) Die Revisionsstelle prüft die Buchführung und führt mindestens ein Mal jährlich eine Kontrolle durch. Sie stellt der Parteiversammlung Antrag zur Jahresrechnung

3) Die Amtszeit entspricht derjenigen des Parteivorstandes

Protokollführung

 Über die Sitzungen der Parteiorgane wird mindestens ein Beschlussesprotokoll geführt. Zirkulationsbeschlüsse sind im nächsten Vorstandsprotokoll festzuhalten.

 

  1. Finanzielles

Finanzen

 Die Partei beschafft ihre Finanzen insbesondere durch:

-       Mitgliederbeiträge

-       Freiwillige Beiträge

 

-       Finanzaktionen

-       Mandatsbeiträge, wenn sie durch die Parteiversammlung beschlossen worden sind.

Mitgliederbeiträge

1) Die Parteiversammlung legt mit dem Voranschlag die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge fest.

2) Für Personen unter zwanzig Jahren oder in Ausbildung kann ein reduzierter Beitrag festgelegt werden.

3) Für Verbindlichkeiten der BDP haftet nur das Parteivermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmungen

Statutenänderung

 Die Statuten können durch die Hauptversammlung abgeändert werden, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen.

Auflösung

1) Die die Hauptversammlung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Parteimitglieder die Auflösung beschliessen.

2) Das Parteivermögen fällt an eine Organisation, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgt. Für den Entscheid ist die Parteiversammlung zuständig.

Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Parteiversammlung vom 14. März 2012 angenommen worden. Sie treten mit diesem Datum in Kraft.

 

 

Für den Vorstand                                                                   

Stefan Wüthrich,                                   Hans Peter Kilchenmann,

Uetendorf                                             Uttigen

                                                                                                      

Präsident                                              Kassier

X

                                                                                                           Westamt

 

 

 

 

 

 

 

 

Statuten

 

 

Bürgerlich-Demokratische Partei

Westamt (BDP Westamt)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14.3.2012


Statuten

 

Bürgerlich-Demokratische Partei

Westamt (BDP Westamt)

1.    Allgemeines

Name

Sitz

1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei Westamt (BDP Westamt) besteht in den Gemeinden Uetendorf, Uttigen, Seftigen, Thierachern, Gurzelen, Kienersrüti, Burgistein, Wattenwil, Forst-Längenbühl, Uebeschi, Blumenstein und Pohlern eine politische Partei in der Form eines Vereins gemäss Art. 60ff ZGB mit Sitz in Uetendorf.

2) Die BDP Westamt kann bei der Verfolgung ihrer Ziele mit ähnlich gesinnten politischen Parteien im Kanton Bern und in der Schweiz zusammenarbeiten oder sich zusammenschliessen.

3) Die BDP Westamt ist eine Sektion der BDP Schweiz, Kanton Bern.

Zweck

1) Die BDP Westamt vereinigt Personen aus allen Bevölkerungsschichten und bezweckt die Teilnahme am politischen Geschehen.

2) Sie bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Staatsordnung auf der Grundlage von gegenseitiger Toleranz und Achtung gegenüber Mensch und Natur.

3) Sie ist den bürgerlichen Werten wie Eigenverantwortung, Chancengleichheit und Leistungsprinzip verpflichtet.

Tätigkeit

1) Die hauptsächlichen Tätigkeiten der BDP Westamt sind:

-       Beteiligung an den Gemeindewahlen

-       Stellungnahmen zu aktuellen politischen Fragen

-       Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Geschehen in Uetendorf, Uttigen, Seftigen, Thierachern, Gurzelen, Kienersrüti, Burgistein, Wattenwil, Forst-Längenbühl, Uebeschi, Blumenstein und Pohlern in allen Bereichen.

Mitgliedschaft

1) Mitglied kann jede Person werden, die die Statuten und die politischen Grundsätze der BDP Westamt anerkennt. Natürliche Personen müssen das 16. Altersjahr zurückgelegt haben.

2) Wer der BDP Westamt beitritt wird gleichzeitig Mitglied bei der BDP Kanton Bern

3)  Mitglieder einer anderen Sektion der BDP Kanton Bern können als Gast-mitglied in die BDP Westamt aufgenommen werden. Die Gastmitglied-schaft ist in einem separaten Reglement umschrieben.

Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung erworben. Ein ablehnender Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung schriftlich an die Parteiversammlung weitergezogen werden.

2) Die Mitgliedschaft erlöscht durch

-       Schriftliche Austritterklärung (jederzeit möglich)

-       Ausschluss

-       Auflösung der Partei

-       Tod


3)
Alle Mitglieder können bei grober Verletzung der Statuten oder von Parteigrundsätzen aus der Partei ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach Anhörung der Betroffenen, wenn 2/3 der Vorstandmitglieder zustimmen. Der Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung schriftlich an die Parteiversammlung weitergezogen werden. Die Parteiversammlung entscheidet nach Anhören der betroffenen Person endgültig. Der Ausschluss wird wirksam, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dem Ausschluss zustimmen.

Gönner sind nicht Mitglieder und haben kein Stimm- und Wahlrecht.

2.    Organe und ihre Aufgaben

Organe

1) Die Organe der BDP Westamt sind:

-       Parteiversammlung

-       Parteivorstand

-       Revisionsstelle

2) Die Parteiversammlung oder der Parteivorstand können zusätzliche Arbeitsgruppen einsetzen.

Hauptversammlung

1) Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der BDP Westamt.

2) Mindestens einmal jährlich findet eine Hauptversammlung statt. Weitere werden nach Bedarf durchgeführt. Zudem kann die Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder 1/5 der Parteimitglieder die Durchführung verlangen.

3) Alle Mitglieder werden mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich eingeladen.

Aufgaben der Hauptversammlung

1) Die Hauptversammlung hat die folgenden nicht entziehbaren Aufgaben:

-       Wahl des Präsidiums und der Mitglieder des Vorstandes

-       Wahl der Revisionsstelle

-       Annahme und Änderung der Statuten

-       Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes

-       Beschluss über das Jahresprogramm und den jährlichen Voranschlag

-       Festlegen der Mitgliederbeiträge

-       Entscheid über Mandatsbeiträge und Festlegen der Höhe

-       Verabschiedung von Wahlvorschlägen

-       Behandlung von Entscheiden des Vorstandes zu Erwerb und Ausschluss der Mitgliedschaft.

 

2) Der Hauptversammlung können weiter Aufgaben übertragen werden, sofern nicht diese Statuten oder das Gesetz eine andere Lösung treffen.

Wahlen und Abstimmungen an der Hauptversammlung oder Parteiversammlung

1) Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht 1/4 der anwesenden Mitglieder geheime Wahl oder Abstimmung verlangen.

2) Die Beschlüsse erfolgen mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wenn nicht diese Statuten oder das Gesetz etwas anderes bestimmen.

3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidiums. Ist der Beschluss geheim gefasst worden wird nochmals geheim beschlossen. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Parteivorstand

1) Der Parteivorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

2) Die Gemeinderatsmitglieder und die Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Bern mit Wohnsitz in Uetendorf, Uttigen, Seftigen, Thierachern, Gurzelen, Kienersrüti, Burgistein, Wattenwil, Forst-Längenbühl, Uebeschi, Blumenstein und Pohlern werden zu den Sitzungen des Parteivorstandes eingeladen, wenn sie Mitglieder der BDP Westamt sind.

3) Mit Ausnahme des Präsidiums, das durch die Parteiversammlung bezeichnet wird, konstituiert sich der Vorstand selbst.

Amtszeit des Parteivorstandes

1) Die Amtsdauer des Parteivorstandes beträgt vier Jahre.

2) Wird während der Amtsdauer ein neues Vorstandsmitglied gewählt, erfolgt die Wahl für den Rest der Amtsdauer.

Aufgaben des Parteivorstandes

1) Der Parteivorstand hat insbesondere die folgenden Aufgaben und Kompetenzen:

-       Erledigung der laufenden Geschäfte

-       Sicherstellen der Öffentlichkeitsarbeit

-       Vorbereitung der Parteiversammlungen

-       Vertretung der Partei gegen aussen

-       Werbung von Mitgliedern