deutsch  /  français
 
Logo BDP Schweiz

Eidg. Volksabstimmung - Sozialversicherungsrecht, 25.11.2018

STOPP dem
Sozialmissbrauch!

Um was geht es?
Das Parlament hat am 16.3.2018 entschieden, dass das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) dahingehend ergänzt werden soll, dass der Missbrauch in den Sozialversicherungen mithilfe von Detektiven besser bekämpft werden kann. Dagegen regte sich Widerstand und das Referendum wurde ergriffen. Diese Ergänzung des Gesetzes wurde nötig, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2016 entschied, dass bei der Unfallversicherung keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Überwachung von Versicherten bestehe. Das Bundesgericht kam 2017 zum Schluss, dass auch die IV über keine ausreichenden Rechtsgrundlagen dazu verfüge. Das Parlament beschloss, eine einheitliche gesetzliche Grundlage für alle Sozialversicherungen im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zu schaffen.

Haltung der BDP
Die BDP unterstützt die Gesetzesänderung und lehnt das Referendum der GegnerInnen ab. Die Gesetzesänderung wurde vom Parlament mit einem grossem Ja-Anteil von fast 75 Prozent gutgeheissen. Das klare Ergebnis kam durch einstimmige Zustimmung von CVP, FDP, SVP, BDP, EVP und GLP zustande.

Argumente für das Gesetz

  • Die neue gesetzliche Grundlage übernimmt grundsätzlich die bisherige Praxis hinsichtlich Grund, Örtlichkeit und Dauer einer Observation. Es wird lediglich die bisher fehlende gesetzliche Grundlage geschaffen.
  • Observationen werden als Ultima Ratio eingesetzt, d.h. nur, wenn sich der Verdacht auf Versicherungsmissbrauch nicht durch übliche Ermittlungen wie z. B. ärztliche Untersuchungen, Rückfragen bei Arbeitgebern, etc. ausräumen lässt.
  • Personen dürfen nur an Orten observiert werden, die von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind (also keine Fotos oder Filme von der Strasse aus durch das geöffnete Schlafzimmerfenster).
  • Die neue gesetzliche Grundlage gilt ausschliesslich für die Sozialversicherungen des Bundes (AHV, IV, Privatversicherer, welche obligatorische Unfall- oder Krankenpflegeversicherungen anbieten), nicht aber für die Sozialhilfe.
  • Durch verschiedene Massnahmen wird die Stellung der Personen, bei welchen eine Observation durchgeführt wird, gegenüber früher verbessert.
  • Der Einsatz technischer Geräte zur Standortbestimmung (z. B. GPS-Tracker) wird neu einer richterlichen Bewilligungspflicht unterstellt.
  • Die observierte Person wird neu in jedem Fall über die durchgeführte Observation informiert und hat das Recht auf Einsicht der Akten.
  • Die Sozialversicherungen erhalten nicht mehr Kompetenz als die Polizei bei der Bekämpfung von Verbrechen und Terrorismus (keine Bild- und Tonaufnahmen mit Hilfe technischer Instrumente wie Drohnen, keine Überwachung des Fernmeldeverkehrs, keine Computerüberwachung).
  • Die Polizei ist zuständig für die Klärung von Straftatbeständen, nicht aber für die Prüfung von Versicherungsleistungen.
  • Der Missbrauch von Sozialversicherungen muss bekämpft werden, damit Personen mit echten Ansprüchen geschützt werden. 2017 deckte die IV 630 Missbrauchsfälle auf, davon 170 mithilfe von Sozialdetektiven. Die 630 aufgedeckten Betrugsfälle entlasten die IV um jährlich 12 Millionen Franken.

Statements der BDP Fraktion

Lorenz Hess
Genauer hinschauen bei begründetem Verdacht!

Martin Landolt
Missbrauch schadet der Solidarität!

Hans Grunder
JA zur Missbrauch Bekämpfung von Sozialversicherungen, damit ehrlich Versicherte geschützt werden!

Heinz Siegenthaler
Missbräuche schaden allen ehrlichen Prämienzahlenden und damit auch der Solidarität.

Rosmarie Quadranti
Der neue Gesetzesartikel regelt die Bedingungen für eine Observation und fördert gleichzeitig die Transparenz sowie die Rechtsicherheit!

Werner Luginbühl
Weil Missbrauch das Vertrauen zerstört!

Bernhard Guhl
JA zur Bekämpfung von Missbrauch bei Sozialversicherungen, denn die zu hohen Prämien bezahlen alle ehrlichen Versicherten.

Duri Campell
Die Kontrolle von wenigen Verdächtigen ist verhältnismässig. Observationen werden nur als letzte Massnahme durchgeführt.

Link zum Factsheet

Weitere Infos: Website des Befürworter-Komitees