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19. – 29. November 2018»
79 Geschäfte wurden in dieser
Session behandelt.

Novembersession 19. – 29.11.2018

Novembersession 19. – 29.11.2018

Kurz zusammengefasst

Rückblick Novembersession

Der Grosse Rat tagte vom 19. November 2018 bis 28. November 2018 zur Wintersession und somit zur 3. Beratung in der neuen Zusammensetzung.

In der ersten Woche wurden  diverse Gesetzesanpassungen, Kreditgeschäften und vielen Motionen beraten. Die zweite Woche wurde durch die Ablehnung der Steuergesetzrevision so richtig lanciert.

Alles in Allem lagen 79 Geschäfte vor, 1‘807 Seiten (!) zu lesen. Dank der guten Zusammenarbeit in unserer Fraktion konnten wir die Vorarbeit gut aufteilen und sehr gut vorbereitet in die Session starten.

Persönlich konnte ich meine erste Motion einbringen. Eine spannende Erfahrung, besonders die Aktivitäten hinter den „Kulissen“ (siehe dazu „Gesundheitsversorgung darf nicht gefährdet werden“).

Peter Gerber, Grossrat

Geschäfte

Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (Änderung)

In der Diskussion zum Entlastungspaket 2018 wurde ein Antrag überwiesen, dass sich die Gemeinden analog anderer Geschäfte auch nach dem Verteilschlüssel 70% Kanton und 30% Gemeinden neu an den Brückenangeboten wie die berufsvorbereitenden Schuljahre (BVS) zu beteiligen haben. Die Gemeinden haben die Grossräte mit einer Grossaktion eines Schreibens überhäuft, in dem sie sich gegen diesen neuen Verteilschlüssel wehren. Es ging um gesamthaft 10 Mio. Franken, welche neu auf die Gemeinden verteilt werden sollte. Der klare Beschluss vom November 2017 im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket wurde so erneut zur Abstimmung gebracht.  Der Art. 38a (neu) Antrag FiKo-Mehrheit (Lanz) = geltendes Recht wurde mit 74 Ja, 73 Nein bei 4 Enthaltungen angenommen. Die Gemeinden müssen nun für die genannten 10 Millionen nicht aufkommen. Dass die neuen Mitglieder im Rat ihre Stimme aufgrund anderer Schwerpunkte eingeben war zu erwarten. Dass aber so viele im Rat die „Seiten“ wechseln war erstaunlich. Die bisherigen BDP Grossrätinnen und Grossräte zeigten Stärke und blieben konsequent bei Ihrer Stimme von 2017.

Grossratsbeschluss betreffend Volksvorschlag «für eine wirksame Sozialhilfe»

Im März 2018 hat der Grosse Rat der Teilrevision zum Sozialhilfegesetz zugestimmt. Der Beschluss sieht verschiedene Änderungen im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe, insbesondere bei der Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe, vor. Neu soll zum Beispiel der Grundbedarf generell und die Gelder bei denjenigen Sozialhilfebeziehenden verstärkt gekürzt werden, die sich nicht hinreichend um ihre berufliche Zukunft und Sprachkenntnisse bemühen. Linke und grüne Parteien, unterstützt von Gewerkschaften etc. haben daraufhin das Referendum ergriffen und legen nun einen Volksvorschlag vor. Das Referendum wurde in der Session als gültig erklärt, der Volksvorschlag sei mit der Empfehlung auf Ablehnung dem Volk zu unterbreiten. Die SaK wurde beauftragt im Hinblick auf die Erstellung der Abstimmungsbotschaft die Zahlen unter Einbezug von unabhängigen Experten zu verifizieren und zu plausibilisieren.

Grundversorgung der Pflege darf nicht gefährdet werden

Vorab meine Interessenbindung. Ich bin Direktor Frienisberg – üses Dorf das ist ein öffentliches Heim mit 260 Plätzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die verwendeten Produkte aus der Liste der Mittel und Gegenständen (MiGel) nicht mehr von den Krankenversicherungen zu vergüten sind. Die Krankenversicherungen zahlen ab 1. Januar 2018 keine MiGel-Materialien mehr, welches durch Fachpersonal angewendet wird. Ausserdem stellen die Krankenversicherungen die Rückabwicklung der vergüteten Materialien für die Jahre 2015 bis 2017 von 15,783 Mio. bereits in Rechnung. (dies für freischaffende, private und öffentliche Spitex sowie für Alters- und Pflegeheime) Auswirkung: Die Leistungserbringer kaufen Materialien ein und können diese ab 1.1.2018 nicht mehr verrechnen! Durch die Motion musste der Regierungsrat handeln und unterbreitete eine Lösung für 2019. Sein Versprechen bei der Schlichtung für die genannten Rückforderungen 2015 – 2017 eine aktive Rolle zu übernehmen und auch für 2018 eine Lösung zu erarbeiten zeigt Grösse. Der Grosse Rat stimmte meiner Motion mit 143 Ja, 1 Nein zu. „zBärn chasch de nid viel erreiche“ hat mir eine Kollege auf den Weg gegeben. Wenn ich aber die positiven Zusammenarbeit in der Fraktion, überparteilich, Spitex Bern, vbb und der GEF der letzten Tage  sehe, bin ich überzeugt, dass ich auch auf Kantonseben meinen Beitrag leisten kann.

Personalgesetz (Änderung)

Die dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegte Teilrevision des Personalgesetzes per 1. Januar 2020 umfasst im Wesentlichen die Einführung der Vertrauensarbeitszeit für das oberste Kader. Die Vertrauensarbeitszeit ist ein Modell der Arbeitsorganisation, bei dem die eigenverantwortliche, auf die Erledigung der Aufgaben ausgerichtete Gestaltung des Arbeitszeitmanagements im Vordergrund steht. Fast alle Unternehmungen der Wirtschaft kennen diese Vertrauensarbeitszeit. Bis jetzt hat sich die Regierung immer so geäussert, dass sich dieses System in der Verwaltung nicht einführen liesse. Der Grundsatz, dass eine Jahresarbeitszeit möglich ist, hat nun eine Mehrheit.
Die Definition oberstes Kader ist aber noch offen.
Weiter wie der Ausgleich zu erfolgen hat, wahlweise eine jährliche Entschädigung in Form einer Vergütung über Bruttojahresgehalts oder Ausgleichstagen ist zu definieren. Der Rückweisungsantrag FiKo zu Art. 57 wurde zugestimmt, damit die möglichen Varianten berechnet und wieder vorgelegt werden können. Die Änderungen wurden mit 101 JA, 31 Nein bei 1 Enthaltung verabschiedet.

Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen

Die Teilrevision sieht vor, dass die Kompetenz der Gemeinden um die Möglichkeit, Ausnahmebewilligungen für bisher verbotene Tätigkeiten an hohen Festtagen zu erteilen, erweitert wird. (hier als Beispiel die Meisterfeier von YB an Pfingstsonntag) Der neue Gesetzesartikel soll folgenden Wortlaut erhalten: «Darüber hinaus können die Gemeinden an öffentlichen Feiertagen für Tätigkeiten, welche die Ruhe erheblich beeinträchtigen, Ausnahmen bewilligen. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Aufzählung…». Die Tätigkeit darf aber auch in Zukunft keinen Gottesdienst stören. Die Gemeinde Autonomie wurde hier etwas gestärkt. Die Anpassungen wurden mit 128 Ja, 18 Nein bei 6 Enthaltungen verabschiedet.

Jahresrechnung 2017 / Voranschlag 2019

Geschäftsbericht mit Jahresrechnung 2017 des Kantons Bern

Die Jahresrechnung 2017 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2/IPSAS erstellt. Daher erfolgte der Antrag zur Genehmigung mit etwas Verzögerung.

Die Einführung von HRM2 hat immer wieder zu Diskussionen geführt, da sich die Regierung und die Finanzkontrolle uneinig waren, wie die Ausführung des Systemwechsels von HRM1 zu HRM2 genau zu erfolgen hat. Die grossrätliche Finanzkommission hatte hier eine Vermittlerrolle eingenommen und legte nun durch den Bericht zum Geschäftsbericht 2017 den begründeten Antrag vor, die Jahresrechnung 2017 zu genehmigen. Gewisse Prozesse können nun mit dem neuen ERP (neue Verwaltungssoftware) optimiert werden. Die Jahresrechnung wurde schliesslich mit 125 Ja, 7 Nein bei 14 Enthaltungen verabschiedet.

Voranschlag 2019 und der Aufgaben- und Finanzplan 2020 – 2022 des Kantons Bern

In diese umfangreichen Dokumente wurden sämtliche genehmigten Anträge aus der November-Session 2017, welche innerhalb des Entlastungspaktes 2018 beschlossen worden sind, reingepackt. Nun hatten die Sieger der Abstimmung zur Steuergesetzrevision so richtig Aufwind und stellten alles in Fragen. Die Debatte, insbesondere gewisse Voten, kratzten mehrmals die Linie von Anstand und Respekt. Dass die Unternehmungen durch die abgelehnte Steuergesetzreform nicht entlastet werden sollen ist für uns zu akzeptieren, aber dass alle erarbeiteten Entlastungen wieder Rückgängig gemacht werden müssen war dann doch zu viel. Die bürgerlichen Grossrätinnen und Grossräte stimmten geschlossen und so konnte der Voranschlag 2019 mit 98 Ja, 44 Nein bei 6 Enthaltungen verabschiedet werden. Der Aufgaben- und Finanzplan 2020 – 2022 wurde mit 93 Ja, 40 Nein bei 10 Enthaltungen überwiesen.