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Eidgenössische Volksabstimmung
vom 29. November 2020
Die Delegierten der BDP Schweiz haben am
5. September 2020 die Ja-Parole zur
Konzernverantwortungsinitiative beschlossen.

Konzernverantwortungsinitiative

Konzernverantwortungsinitiative

Kurz zusammengefasst

Um was geht es?

Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt"

Von Schweizer Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte und die Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung der entsprechenden internationalen Standards beteiligt. Die Initiantinnen und Initianten wollen nun die Einhaltung dieser Standards als gesetzliche Verpflichtungen einführen: Insbesondere verlangen sie, dass die Schweizer Unternehmen prüfen, ob ihre Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner bei deren Geschäftstätigkeit die Menschenrechte und die Umweltstandards einhalten. Sie müssten Massnahmen ergreifen, um gegen allfällige Verstösse vorgehen zu können; zudem sollen sie auch für das Fehlverhalten ihrer Tochterunternehmen und der von ihnen kontrollierten Unternehmen haften. Alle Schadensfälle, die diese Unternehmen verursachen, sollen vor Schweizer Gerichten nach Schweizer Recht beurteilt werden können. Das Parlament teilt das Anliegen der Initiative, die vorgesehenen Haftungsregeln gehen ihm aber zu weit. Darum hat es einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, den auch der Bundesrat unterstützt. Dieser Gegenvorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf und führt neue Pflichten zur Berichterstattung und zur Sorgfaltsüberprüfung ein. Von Gesetzes wegen werden die Schweizer Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichtet. Der Gegenvorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf. Im Gegensatz zur Initiative ist die Regulierung jedoch international abgestimmt. Tochterunternehmen und wirtschaftlich unabhängige Zulieferer würden für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selber und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht haften. Wer gegen die neuen Pflichten verstösst, wird mit einer Busse von bis zu 100 000 Franken bestraft.

Wieso die BDP für die Initiative ist

-       Eine Selbstverständlichkeit

Die Konzernverantwortungsinitiative fordert eine Selbstverständlichkeit: Konzerne mit Sitz in der Schweiz und ihre Tochterfirmen sollen auch im Ausland die Menschenrechte und internationale Umweltstandards respektieren. Tun sie dies nicht, sollen sie dafür geradestehen. Die Initiative macht genau das zu verbindlichen Anforderungen, wozu sich Schweizer Konzerne schon freiwillig verpflichtet haben.

-       Freiheit und Verantwortung gehören zusammen

Die Schweiz verdankt ihren Wohlstand einer freien Wirtschaftsordnung. Damit diese funktioniert, braucht es auch einen klaren rechtsstaatlichen Rahmen. Die Initiative baut auf diesem liberalen Gedanken auf: Wirtschaftliche Freiheit bedingt, dass Konzerne gewisse elementare Regeln einhalten.

-       International Schritt halten

Heute ist es internationaler Konsens, dass global agierende Konzerne Verantwortung für Mensch und Umwelt übernehmen sollen. Viele Unternehmen haben sich bereits freiwillig verpflichtet, Menschenrechte zu respektieren und Umweltstandards einzuhalten. Die Initiative will nichts anderes als die guten Vorsätze auch für die Schweiz verbindlich zu machen.

-       Schlanke Regelung ohne Bürokratie

Die Initiative schränkt Geschäftstätigkeiten nicht ein. Konzerne sollen Risiken prüfen und wenn nötig Massnahmen ergreifen. Damit sich alle an die geforderten Mindeststandards halten, sollen Konzerne für von ihnen angerichtete Schäden haften. Die Beweislast und das Kostenrisiko eines Prozesses liegen bei der klagenden Person.

-       Geltungsbereich und Beweislast

Die Initiative gilt für international tätige Konzerne mit Sitz in der Schweiz. KMU sind nicht betroffen, ausser bei Hochrisiko-Aktivitäten (z.B. Gold- oder Diamantenhandel). Die Haftung gilt nur dort, wo der Konzern die Kontrolle hat. Zulieferer sind ausgenommen. Die Initiative baut auf der bewährten Schweizer Geschäftsherrenhaftung auf und gliedert sich in bewährte Verfahren ein. Das Prozessrecht bleibt, wie es ist. Wenn die Schweizer Konzernzentrale angemessene Schritte ergriffen hat, um einen Schaden zu verhindern, wird die Klage abgewiesen. Die Beweislast bleibt wie gewohnt: Die Geschädigten müssen Schaden, Widerrechtlichkeit, Kausalität und die Kontrolle durch den Konzern beweisen. Sachverhalte mit internationalem Bezug sind Alltagsgeschäft für Schweizer Gerichte (z.B. im Familienrecht oder im Handelsrecht). Das Gericht erhebt nicht selber Beweise im Ausland.

Argumente der Gegner

-       Unerfüllbare Erwartungen

Die Beweiserhebung im Ausland ist unpraktikabel. Eine Tätigkeit auf fremdem Hoheitsgebiet ist politisch sensibel und setzt eine staatliche Zusammenarbeit (Rechtshilfe) voraus.

-       Schadet den KMU

Der Name der Initiative suggeriert, dass nur internationale Grosskonzerne betroffen wären. In der Tat sind es aber alle Unternehmen, auch die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz. Die Kontrollpflichten und Haftungsrisiken führen zu erheblich steigendem administrativen Aufwand und teuren, neu zusätzlich nötigen (Rechtsschutz-) Versicherungen.

-       Benachteiligung von Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb

Die Initiative benachteiligt Schweizer Unternehmen. Die Anliegen der Initiative können bei einem Schweizer Alleingang leicht umgangen werden, indem Unternehmen ins Ausland wegziehen.

-       Beweislastumkehr und Klageflut

Die Haftung für Dritte gilt so lange, wie es dem Schweizer Unternehmen nicht gelingt, seine umfassende Sorgfalt in der ganzen Wertschöpfungskette zu beweisen. Neu sind es nicht mehr die Kläger, welche einen Schuld beweisen müssen, sondern die Unternehmen, die ihre Unschuld beweisen müssen. Dies würde zu einer Klageflut führen.

-       Rückzug aus Entwicklungsländern

Bei Annahme der Initiative würden sich viele Firmen aus Entwicklungsländern zurückziehen. Die Verlierer wären lokale Bauern und Betriebe, Produzenten und ihre Familien. Die Initiative schadet dort, wo sie eigentlich helfen will.

 

Wer steht wie zur Initiative:

Ja zur Initiative sagen:

-          SP, Grüne, EVP, GLP

-          Landeskirchen, diverse Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty

Die Delegierten der BDP Schweiz haben am 5. September 2020 die Ja-Parole beschlossen.

Nein zur Initiative sagen:

- Nationalrat (108 Nein-Stimmen, 88 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

- Ständerat (30 Nein-Stimmen, 13 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

- CVP, SVP, FDP

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