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Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes

BDP Graubünden von Vorschlägen zur Energiegesetz-Revision enttäuscht

Die BDP Graubünden weist die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes zurück. Dies in erster Linie deshalb, weil der Vorschlag der Regierung das nötige Augenmass vermissen lässt und nicht im Interesse der Bündner Wirtschaft und Bevölkerung ist. Stattdessen benachteiligen die rigorosen und voreilig erlassenen Vorschriften auf Grund der in unserem Kanton vorherrschenden klimatischen Bedingungen sowohl die Industrie als auch das Gewerbe und somit schlussendlich die gesamte Bevölkerung wirtschaftlich gegenüber anderen Kantonen erheblich. Zudem läuft der Vorschlag der Regierung, dem Trend nach Abbau der Regulierungsdichte völlig zuwider.

Der Abbau der Regulierungsdichte – der Schweizerische Gewerbeverband beziffert die Höhe der Regulierungskosten mit rund 50 Mia. Franken pro Jahr – ist in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Thema in der schweizerischen Politik geworden. Wirtschaft und Bevölkerung sehen sich mit immer mehr Regeln, Gesetzen und Abgaben konfrontiert, die den Alltag verteuern und verkomplizieren. Der vorliegende Gesetzesentwurf zum teilrevidierten kantonalen Energiegesetz verstärkt diese Tendenz, indem er den Bau und Umbau von Gebäuden durch eine unnötige Vielzahl von Auflagen erschwert und verteuert. Administrative Entlastungen, die ein modernes Gesetz heute vorsehen müsste, sind nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Die BDP Graubünden ist der festen Überzeugung, dass viele Hauseigentümer/innen aufgrund des zu erwartenden administrativen Mehraufwandes nötige und sinnvolle Sanierungen vor sich herschieben oder ganz darauf verzichten. Dies liefe den Zielen eines zeitgemässen Energiegesetzes zweifelsohne zuwider und schadet dem Gewerbe. Ausserdem verhindert eine zu hohe Regelungsdichte, dass der Markt rasch und flexibel auf technische Innovationen reagieren kann. Weniger effiziente Lösungen würden dadurch jahrelang im Markt „betoniert“. Das ist bedenklich und zeigt nicht zum ersten Mal, dass die konkrete Umsetzung in gesetzlichen Erlassen überhaupt nicht mit den allgemeinen Zielen der Regierung nach Entlastung und bürgerfreundlicher Lösungen korrespondiert.

Fehlendes Augenmass

In Anbetracht der Möglichkeit, die Gesetzesgestaltung mit Augenmass und somit im Interesse der Bevölkerung und Wirtschaft vornehmen zu können, wäre ein Abwarten mit der Ausarbeitung der Teilrevision bis zum Vorliegen der Gesetzesentwürfe anderer Kantone angezeigt gewesen. Rigorose Vorschriften, die vorauseilend erlassen werden, würden auf Grund der in unserem Kanton vorherrschenden klimatischen Bedingungen sowohl die Industrie als auch das Gewerbe und somit schlussendlich die gesamte Bevölkerung wirtschaftlich gegenüber anderen Kantonen finanziell benachteiligen.

Kehrtwende der Regierung

Die Haltung der Regierung zu den MuKEn überrascht aber auch in Bezug auf die Beurteilung über den eigenen Leistungsausweis: In ihrem noch jungen Beschluss vom 12. April 2016 hat die Regierung den Bericht Energiekonzept 2010 bis 2014 vom März 2016 des kantonalen Amtes für Energie und Verkehr zur Kenntnis genommen. Der Bericht bildet auf Basis des kantonalen Energiegesetzes vom April 2010 die Erkenntnisse aus dem Monitoring der Jahre 2011 bis 2014 ab. Die Regierung gelangt dabei insbesondere zum Schluss, dass die heutigen Instrumente «ausreichend und geeignet sind, um die Ziele von Art. 3 BEG (kantonales Energiegesetz) auch in Zukunft erreichen zu können.» Die vom Gesetzgeber 2010 im Kanton gesetzten, strengen Reduktions- und Substitutionsziele wurden erreicht und werden – so die Regierung selbst – «mit grösster Wahrscheinlichkeit» auch in Zukunft erreicht werden. Der Wärmeverbrauch nimmt – trotz steigender Bevölkerungsdichte – «sogar stetig ab». Der Stromverbrauch – gegenüber anderen Kantonen klimatisch bedingt und wegen dem «relativ hohen Anteil an Elektroheizungen» höher – ist ebenfalls seit 2011 um 1,2% pro Jahr gesunken. Mit dem bestehenden Energiegesetz ist der Kanton Graubünden auf dem richtigen Weg und bedarf somit nicht weiterer, insbesondere strengerer Auflagen.

Die BDP Graubünden lehnt die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes daher ab und erwartet Vorschläge für ein modernes Gesetz mit administrativen Entlastungen.