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Zur Forderung nach Flexibilisierung der Wasszinsen

BDP Graubünden von neuerlichem Angriff auf die Wasserzinsen höchst befremdet

Die von einer breiten Allianz bekannt gewordene Forderung nach einem zeitgemässen Wasserzins ist zeitlich verfehlt und sachlich unbegründet. Sie muss als ein neuerlicher Angriff auf die Wasserzinsen als Abgeltung für die Ressource Wasser verstanden werden. Die BDP ist ob dieser Forderung höchst befremdet.

Auch wenn dies aus der Verlautbarung der Allianz nicht so hervorgeht, ist klar: Die Forderung der Allianz zielt im Ergebnis darauf ab, den Wasserzins zu senken oder gar zu streichen. Diese Forderung ist zeitlich und sachlich absolut verfehlt.

Zeitliche Verfehltheit

Erst vor 4 Monaten hat Frau Bundesrätin Leuthard den im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Wasserrechtsgesetzes eingebrachten Vorschlag zur Senkung der Wasserzinsen zurückgezogen, nachdem in der Vernehmlassung auch alle grossen Parteien eine vorgezogene Kürzung der Wasserzinsen ab 2020 auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung klar abgelehnt hatten.

Die Allianz scheint sich die vollzogene Entwicklung auf dem Strommarkt der letzten Monate völlig auszublenden. So sind die Strompreise seit ihrem Tiefststand im Winter 2016 allgemein um fast 70% gestiegen und jene für Bandenergie haben sich sogar auf ca. 7 Rp./kWh verdoppelt. Es wird aufgrund zahlreicher Faktoren von weiter steigenden Strompreisen ausgegangen. Die Wasserkraft war vor dieser Entwicklung wettbewerbsfähig und sie ist es umso mehr auch nach dieser Entwicklung.

Zurzeit wird im Bundesamt für Energie das Strommarktdesign für die Zeit nach 2020 entwickelt. Ohne Kenntnis des künftigen Strommarktdesigns ist ein künftiges Modell für das Wasserzinsmaximum nicht seriös beurteilbar.

Sachliche Unbegründetheit

Es sprechen aber auch zahlreiche sachliche Gründe gegen die Forderung der Allianz. Nachfolgend nur exemplarisch folgende Argumente:

Der Wasserzins ist weder eine Steuer noch eine Subvention, sondern eine Entschädigung an die Konzessionäre (Kraftwerksgesellschaften) für die, in der Regel, während 80 Jahre exklusiv überlassene Nutzung der Wasserkraft.

Die heutige Regelung sowie die Höhe des Wasserzinsmaximums sind demokratisch legitimiert. Sie wurden nämlich mehrfach hinterfragt und diskutiert, letztlich aber jedes Mal vom Parlament beschlossen worden. Gegen diese Entscheide hätte das Referendum ergriffen werden können, was aber nicht erfolgte.

Erst kürzlich investierte die AXPO 350 Mio. CHF in das AKW Beznau, das älteste Atomkraftwerk der Welt, welches nur noch wenige Jahre am Netz sein wird und weit teurer produziert als unsere Wasserkraftwerke. Es erhärtet sich zunehmend die Vermutung, dass die Betreiber der defizitären Kernkraftwerke die entsprechende Finanzierung nun im Berggebiet kompensieren wollen. Das kann und darf nicht zugelassen werden.

Keine Gewinnmaximierung auf Kosten der Wasserkraftkantone

Der Allianz geht es nicht um eine umfassende Korrektur des komplett verzerrten Strommarktes. Ihre Forderung muss vielmehr als einen neuerlichen Versuch zur gezielten Gewinnmaximierung der Elektrizitätswirtschaft taxiert werden. Die BDP weist diese Forderung vehement zurück und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass keine Gewinnmaximierung auf Kosten der einzigen systemrelevanten und zugleich erneuerbaren Produktionsform und damit zu Lasten der Wasserkraftkantone erfolgt.

 

Auskunft erteilt:
Andreas Felix, Parteipräsident BDP GR, 079 445 50 71
Andy Kollegger, Grossrat und Energiefachmann, 079 408 15 55