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Campell - Altersvorsorge und Agrarpolitik

Nachdem ich mich im Nationalrat gut eingelebt habe wage ich – trotz der bevorstehenden Wahlen – einen Blick auf zwei Themen die für mich in der nächsten Legislatur besonders wichtig sind.

Mit dem Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung wurden die finanziellen Probleme der AHV zwar etwas abgefedert aber nicht gelöst. Im vergangenen Jahr betrug der Verlust mehr als 2 Milliarden Franken und neuste Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen prognostizieren auf Ende 2034 den Bankrott der ersten Säule der Altersvorsorge. Auch die vom Bundesrat kürzlich angeregte Revision ändert daran wenig. Das durch eine Angleichung des Rentenalters der Frauen eingesparte Geld würde für Zuschläge und Rentenverbesserungen wieder ausgegeben, doch mit der gleichzeitigen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozent wäre die AHV zumindest erst Ende 2039 bankrott.

Das zeigt, mit dem üblichen Umverteilen und Kompensieren kommen wir nicht weiter – es braucht echte Reformen und einen Blick auf das Ganze. Einen Beitrag dazu leistet die in der Sommersession des Nationalrats angenommene BDP-Motion, welche eine Harmonisierung der BVG-Sätze und einen Einheitssatz in den Altersgutschriften beantragt. Zudem fordert unsere Fraktion, dass bereits ab 18 Jahren in die 2. Säule einbezahlt und das Rentenalter mit der Lebenserwartung verknüpft werden soll. Das heisst, mittelfristig müssen wir die generelle Erhöhung des Rentenalters ernsthaft in Erwägung ziehen – obwohl diese Massnahme alles andere als populär ist.

Die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) wird in der nächsten Legislatur ebenfalls ein Thema sein. Diese will den Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft in den Bereichen Markt, Betrieb und natürliche Ressourcen neue Perspektiven geben. Dabei geht es unter anderem um eine Begrenzung der Direktzahlungen pro Betrieb. Diese Beiträge sind an klar definierte Auflagen gebunden, denn Bauern erhalten ihr Geld nur dann, wenn sie umwelterhaltend und -schonendhandeln. Deshalb muss heute jeder Landwirtschaftsbetrieb unternehmerisch entscheiden, ob er die geforderte Leistung und Qualität zu den gegebenen Konditionen erfüllen kann. Für mich ist die Forderung nach bürokratischen Obergrenzen darum nicht nachvollziehbar, weil diese Zahlungen bis ins Detail geregelt sind.

Ebenfalls umstritten ist, dass in der AP22+ für Direktzahlungen eine höhere Berufsausbildung von der Betriebsführung verlangt werden soll. Meines Erachtens sind auch hier die erbrachte Leistung und Qualität der Produkte ausschlaggebend und nicht formale Anforderungen. Im Unterschied zum Schweizer Bauernverband begrüsse ich hingegen die Verpflichtung einer sozialen Absicherung der Bäuerinnen für den Erhalt der Direktzahlungen. 

Aus diesen Gründen hoffe ich, dass ich mich als Bauer und Ü50 auch in einer zweiten Legislatur wieder für meine Anliegen einsetzen kann. Grundsätzlich erwarte ich aber, dass das neu zusammengesetzte Parlament weniger „faule“ Kompromisse trifft und wieder entscheidungswilliger agieren wird – und dazu braucht es eine starke lösungsorientierte Mitte!