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Märzsession vom 2. bis 12. März 2020
5 Gesetze, 7 Richterwahlen, 87 Geschäfte
und 1424 Seiten Aktenstudium.

Frühlingssession 2020

Frühlingssession 2020

Kurz zusammengefasst

Die BDP in der Frühlingssession

Geschätzte Parteimitglieder

Am Montag beginnt die Frühlingssession 2020 des Grossen Rates. Als neuer Fraktionspräsident freue ich mich besonders auf das „Verhandeln“ mit den anderen Fraktionen. Mit Matthias Matti begrüsse ich ein neues Fraktionsmitglied, den Nachfolger von Anita Luginbühl.

Fakten zur Session

5 Gesetze      
7 Richterwahlen    
87 Geschäfte
1424 Seiten Studium

Wir, mit 13 Mitgliedern in der Fraktion, können diesen „Berg“ gut bewältigen. Die Geschäfte sind verteilt, und jedes Mitglied stellt diese jeweils der Fraktion vor und fasst die Parolen. In der Debatte stellen wir aus der „Mitte“ so eine kompetente Fraktion und sind oft in der Abstimmung „das Zünglein an der Waage“.

Die wichtigsten Geschäfte

Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe
Aufgrund einer Gesetzeslücke können sogenannte E-Zigaretten auch von Minderjährigenerworben werden. Dies läuft den Anstrengungen, die für den Jugendschutz unternommen werden, zuwider. Die rechtliche Lücke auf nationaler Ebene wird frühestens Mitte 2022 geschlossen. Im Kanton Bern wollen wir dies rascher umsetzen.Weiter steht eine moderate Erweiterung der Ladenöffnungszeiten zur Debatte.

Steuergesetzrevision 2021 (2. Lesung)

Da sind noch Details betreffend Fremdbetreuungsabzug (12‘000.- oder 16‘000.-) zu definieren. Im Weiteren eine allfällige Rückzahlungspflicht der Steuererleichterungen für Unternehmen, welche aus dem Kanton wegziehen.

Neubewertung 2020 der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte
Mit der Liegenschaftssteuer bezahlen die bernischen Grundeigentümer regelmässig zusätzlich zur Vermögenssteuer nochmals eine Steuer - ebenfalls auf der Basis des amtlichen Wertes – in ungefähr gleicher Höhe. In der Novembersession hat der Grosse Rat die gesetzliche Grundlage für die Festlegung eines Zielwertes im Steuergesetz geschaffen und bestimmt, dass hierbei auch die Liegenschaftssteuer zu berücksichtigen ist.Zielwert 70 oder 77 %? Der Regierungsrat versucht in ausführlichen Vergleichsrechnungen darzulegen, dass auch bei einem Zielwert von 77% keine Mehrbelastung für unbewegliches Vermögen resultieren soll. Aus Sicht des HEV Kanton Bern führt in Wahrheit bereits ein Zielwert von 70% zu einer höheren Belastung. 

Kantonales Geldspielgesetz
Am 1. Januar 2019 ist das Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) in Kraft getreten. Die Kantone haben übergangsrechtlich zwei Jahre Zeit, ihre Gesetzgebung an das neue Bundesrecht anzupassen. Das ist das primäre Ziel der vorliegenden Revision. Gleichzeitig werden die übrigen Bestimmungen des bestehenden kantonalen Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 überprüft und wo angezeigt revidiert.

Änderung des Notariatsgesetzes (2. Lesung) Die erste Lesung verlief grossmehrheitlich im Sinne der BDP. In der 2. Lesung wird die Evaluation, Auswirkungen durch das neue Gesetzt, definiert.

Stimmrechtsalter 16 auf Anfrage
Das von der Jungen BDP lancierte Anliegen wird in Form einer Motion (eingereicht von Jan Gnägi, Anita Luginbühl und Monika Gygax) behandelt werden. 
Die Senkung des aktiven Stimmrechtsalters mit der Voraussetzung, dass sich die Jugendlichen proaktiv ins Wahlregister eintragen lassen müssen, bringt dem Kanton Bern laut der Jungen BDP viele Vorteile. So würde z.B. die Stimmbeteiligung durch viele nicht-wählende 16- und 17-jährige bei einer Senkung des aktiven Stimmrechtsalters ohne Anfrage-Bedingung verzerrt werden. Mit der Voraussetzung der Anfrage für das eigene Stimmrecht, kann dies verhindert werden. Der Tatbeweis der aktiven Eintragung im Stimm- und Wahlregister stellt das Interesse der Jugendlichen, welche ihr direkt-demokratisches Recht ausüben wollen, sicher.

Das vollständige Sessionsprogramm findet sich unter www.gr.be.ch

Freundliche Grüsse

Peter Gerber
BDP Grossrat, Fraktionspräsident