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Die BDP Aargau reicht 3205 Unterschriften
für ihre Amtsenthebuntsinitiative ein. Für
die Kantonalpartei ist es das erste eigene
Volksbegehren.»
Unsere Initiative schafft die Möglichkeit,
dass Behördenmitglieder bei groben groben Amt
Amtspflichtverletzungen und weiteren Fällen
vorzeitig des Amtes enthoben werden können.
Roland Basler, Präsident BDP Aargau

Amtsenthebungsinitiative eingereicht

Amtsenthebungsinitiative eingereicht

Kurz zusammengefasst

3205 Unterschriften für Amtsenthebungsinitiative

Die BDP Kanton Aargau hat die von den Gemeinden beglaubigten 3205 Unterschriften für die Amtsenthebungsinitiative bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau eingereicht. Die Initiative möchte, dass gesetzliche Grundlagen für ein Amtsenthebungsverfahren im Kanton Aargau geschaffen werden. Heute können Behördenmitglieder, die rechtskräftig verurteilt wurden oder aus gesundheitlichen Gründen amtsunfähig sind, nicht des Amtes enthoben werden, selbst in schwersten Fällen nicht. 

Im Kanton Aargau gibt es aktuell keine Möglichkeit, z. B. ein Mitglied des Regierungsrats des Amtes zu entheben oder dessen Amtsunfähigkeit zu beschliessen. Es gibt Situationen, wo diese Möglichkeit sinnvoll wäre: Wenn ein Behördenmitglied wegen eines schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde oder vorsätzlich Amtspflichten in schwerwiegender Weise verletzt hat. Ein Behördenmitglied kann auch die Fähigkeit, das Amt auf Dauer weiterhin auszuüben, verlieren, z.B. aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme.

in anderen Kantonen längst Realität

Verschiedene Kantone kennen die Möglichkeit der Abwahl der Regierung oder von Behördenmitgliedern. Im Kanton Graubünden ist ein Amtsenthebungsverfahren gesetzlich festgelegt. Auf Bundesebene wurde 2008 die Möglichkeit eingeführt, dass die Vereinigte Bundesversammlung unter bestimmten Bedingungen die Amtsunfähigkeit von amtierenden Bundesräten feststellen kann.

Mit der Amtsenthebungsinitiative soll nun auch im Aargau auf Verfassungsebene der Grundsatz verankert werden, dass auf es im Kanton Aargau die Möglichkeit für eine Amtsenthebung geben soll. Die Details des Verfahrens oder der Schwere der Anlasstaten sollen dann in einem zweiten Schritt auf Gesetzesebene festgelegt werden. Der Grosse Rat als Gesetzgeber soll dann nach vertieften Beratungen die Ausführungsbestimmungen beschliessen.

breite Verankerung im Volk

Bei der Unterschriftensammlung hat sich gezeigt, dass das Anliegen der Initiative bei einer breiten Bevölkerungsschicht Unterstützung findet. Nicht mehr tragbare Behördenvertreter sollen nicht in ihrem Amt die restliche Amtsdauer abwarten können und das Gremium belasten oder gar behindern können. Der Verfassungsartikel soll die Möglichkeit schaffen, dass unsere Behörden nach einem allfälligen Vorfall rasch neu besetzt und wieder effizient arbeiten können.

Die BDP hatte die notwendigen Unterschriften bereits im März zusammen. Die Einreichung der Initiative war auf den 26. März 2020 geplant und die Medien bereits eingeladen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat dann in der Folge eines analogen Beschlusses des Bundesrates einen sofortigen Fristenstillstand für Volksinitiativen und Referenden beschlossen. Das Corona-Virus hat damit die Einreichung verzögert, nicht jedoch das Anliegen verhindert. Mit der Einreichung der Initiative erfolgt der Start der Erarbeitung der Grundlagen für ein Amtsenthebungsverfahren, welches hoffentlich nur selten notwendig sein wird, aber wenn es gebraucht wird, dem Kanton Aargau von grossem Nutzen ist.