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BDP Glarus Nord will Nutzungsplan zurückweisen.

Die BDP Glarus Nord wird anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. September einen Rückweisungsantrag zum Nutzungsplan stellen. Das Ganze sei auf eine neue Grundlage zu stellen.

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Glarus Nord hat bei der BDP für lebhafte Diskussionen und für massive Widerstände gesorgt. Der Gemeinderat weist im Bulletin selber darauf hin, dass Reduktionen von Bauzonen im Privatbesitz unausweichlich seien. Das ist aus Sicht vieler BDP-Mitglieder ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit, welche in der Verfassung gewährt wird. Es gehe schlichtweg nicht, dass der Staat quasi per Gemeindeversammlungsbeschluss Privatvermögen vernichte.

Ebenso hätte die beträchtliche Anzahl von über 180 Einsprachen wohl zu einer grundsätzlichen Hinterfragung führen müssen. Es ist absehbar, dass die grosse Mehrheit der Einsprecher gegen den Nutzungsplan klagen werden. Dies führt zu massiven Prozessrisiken für die Gemeinde mit unbekannten Kostenfolgen. Namentlich die erhoffte Planungssicherheit dürfte sich damit als Illusion erweisen, weil die Gemeinde in jahrelange Rechtsstreitigkeiten verstrickt würde.

Bedenken zum Baureglement
Verschiedene Bedenken wurden auch zum neuen Baureglement geäussert. Zahlreiche Fachleute bezweifeln die Anwendbarkeit in der Praxis, was nicht einfach ignoriert werden darf. Und auch wenn eine zunehmende Verdichtung erstrebenswert und sinnvoll ist, so muss insbesondere im ländlichen Raum doch auch dem Dorfbild Sorge getragen werden.

Wachstumsziel korrigieren
Der Nutzungsplan basiert auf dem im Gemeinderichtplan vorgegebenen Wachstumsziel von 1 Prozent pro Jahr. Diese Zahl wurde von der damaligen Gemeindeversammlung so definiert, obschon der Gemeinderat selber ein Wachstumsziel von 1.5 Prozent vorgeschlagen hatte. Der damalige Wunsch der Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nach einem moderateren Wachstum war Ausdruck der berechtigten Sorge über die Geschwindigkeit und vor allem über die Qualität des Wachstums in Glarus Nord. Es dürfte aber keinesfalls die Absicht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gewesen sein, dass nun in der Folge die Bauzonen derart reduziert werden müssen, dass dies zu Wertvernichtungen bei Privateigentum führt.

Die BDP wird deshalb einen Rückweisungsantrag stellen, der mit dem Auftrag verbunden ist, nochmals auf das Wachstumsziel im Gemeinderichtplan zurückzukommen und dieses der Gemeindeversammlung nochmals vorzulegen. Letztere kann dann eine neue, bessere Basis für die Neuauflage des Nutzungsplans schaffen. Ebenso müssen die finanziellen Folgen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aufgezeigt werden.